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Mitglieds-Jahresbeiträge Stand 01.01.2015

Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr

Jugendliche vom 16. bis zum vollendeten 17. Lebensjahr

Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr

Familie

ermäßigter Beitrag für Schüler / Studenten / Arbeitsuchende
(Bescheinigung erforderlich)

passive Mitglieder


48 ,-

72,-


96,-

216,-

72,-



18,-

 

Die Beiträge werden halbjährlich per SEPA-Lastschrift zum 01.02. und zum 01.08. des Jahres oder per Jahresrechnung zum 1.02. erhoben.

 

Zusätzliches Nutzungsentgeld für GWT-Gesundheitstreff
ab dem 16. Lebensjahr und Erlaubnis der Eltern möglich 15,-€/mntl.
Eine allgemeine Mitgliedschaft ist notwendig
Der Beitrag wird am Anfang jeden Monats zusätzlich eingezogen

 

Zusatzbeitrag Tennis / Spartenbeitrag pro Jahr:

Der Jahresbeitrag wird Anfang des Jahres (falls nicht anders vereinbart) fällig. Die satzungsmäßigen Beiträge werden per Lastschrift eingezogen.
Es gelten folgende Beiträge:

 

Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr  30,- € 
Mitglieder nach vollendetem 18. Lebensjahr (voll geschäftsfähig)  90,- € 
* in der Ausbildung befindliche Personen   30,- € 
Ehepaare  125,- € 
Familien, auch mit Kindern in der Ausbildung  150,- € 
passive Mitglieder  10,- € 
Fördermitglieder  nach Vereinbarung 

 

* = In der Ausbildung sind diejenigen Personen, für die die Erziehungsberechtigten Kindergeld beziehen. Der Nachweis ist vom Mitglied zu erbringen. Das Ende der Ausbildung ist dem Vorstand unverzüglich und ohne Aufforderung mitzuteilen.

Tritt ein Mitglied in der laufenden Saison ein, werden die Beiträge entsprechend gestaffelt berechnet.
Beginn der Mitgliedschaft:

 

zum 01.05.  voller Beitrag 
zum 01.06.  5/6 eines Aufnahme-/Jahresbeitrages 
zum 01.07.  4/6 eines Aufnahme-/Jahresbeitrages 
zum 01.08.  3/6 eines Aufnahme-/Jahresbeitrages 
zum 01.09.  2/6 eines Aufnahme-/Jahresbeitrages 
zum 01.10.  1/6 eines Aufnahme-/Jahresbeitrages 

 

Die Beitragssatzung der Tennissparte wurde dahingehend geändert, dass keine Aufnahmebeiträge mehr kassiert werden (Stand 06.02.2009).